Eröffnung der Sitzung
Die Vorsitzende, Ute Berns, eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Anträge zur Tagesordnung
Die Vorsitzende stellt den Antrag, den Antrag Bündnis 90/Die Grünen; Hier: Wettbewerb zur Entsiegelung von privaten und gemeindeeigenen Flächen von der Tagesordnung zu streichen und zuständigkeitshalber in den Planungs- und Umweltausschuss zu verweisen. GV von Kluge erläutert, dass die Zuständigkeit aufgrund einer geplanten Bürgerbeteiligung die Zuständigkeit im Ausschuss gesehen wird. Bürgermeisterin Schöning erläutert kurz, dass auch nach der inzwischen geltenden neuen Hauptsatzung die Themen Entsiegelung von Flächen und Klimaschutz in der Zuständigkeit des Planungs- und Umweltausschusses einzuordnen ist. Bereits in der Vergangenheit wurden die Bürgerbeteiligungen oder Wettbewerbe immer im jeweiligen Fachausschuss beraten, in dem die thematische Zuständigkeit ist.
Beschluss:
Der Bürgerausschuss belässt den TOP „Wettbewerb zur Entsiegelung von privaten und gemeindeeigenen Flächen“ auf der heutigen Tagesordnung.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 3 Nein-Stimmen: 6 Enthaltungen: 0
Beschluss: Der Bürgerausschuss verweist den TOP „Wettbewerb zur Entsiegelung von privaten und gemeindeeigenen Flächen“ in den Planungs- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 6 Nein-Stimmen: 3 Enthaltungen: 0
Beschluss über den Ausschluss der Öffentlichkeit Die Mitglieder beschließen, die nichtöffentlichen Tagesordnungspunkte zu beraten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Berichte
Bürgermeisterin Schöning berichtet zu folgenden Themen:
Weihnachtsbeleuchtung für Wentorf
Kurzfristig hat sich die Möglichkeit ergeben, sich an einer Sammelbestellung von Weihnachtsbeleuchtung für die Gemeinde Wentorf zu beteiligen. Das Projekt wird durchgeführt durch das E-Werk und aufgrund einer nicht unerheblichen Ersatzbeschaffung in Reinbek besteht kurzfristig die Möglichkeit, sich kostengünstig an diesem Projekt zu beteiligen. Hiermit soll eine Einheitlichkeit im Mittelzentrum geschaffen werden. Seitens des E-Werkes erfolgt auch der Auf- und Abbau, Wartung und Prüfung sowie die Einlagerung der Weihnachtsbeleuchtung für einen Betrag von rd. 5.000 €/Jahr. Die Mittel werden über den 2. Nachtrag zum Doppelhaushalt 2025/2026 eingeworben, aber eine Beteiligung musste bereits signalisiert werden, damit im November 2025 davon profitiert werden kann. Es ist geplant, die Weihnachtsbeleuchtung ab Rathaus bis Kreisel Casinopark anzubringen.
Stellv. Schulleitung der Gemeinschaftsschule
Frau Zumblick wird als neue stellv. Schulleitung der Gemeinschaftsschule vorgestellt. Sie berichtet persönlich kurz über sich.
Stellungnahme des Schulelternbeirates der Gemeinschaftsschule zu Schulneubauten Der Schulelternbeirat der Gemeinschaftsschule hat eine weitere Stellungnahme an den Schulträger und die Fraktionen versandt.
OGS-Förderrichtlinie
Frau Schratzberger-Kock berichtet kurz über die Stellungnahme der Gemeinde zur neuen Förderrichtlinie des Landes SH. Insbesondere sind die Themen Fachkräftedefinition, gedeckelte Elternbeiträge, Qualitätsanforderungen, umfangreichere Ferienbetreuung und daraus resultierende geringere Schließzeiten bemängelt. Die Podiumsdiskussion in Büchen zu dieser Problematik war gut besucht und eine erfolgreiche Veranstaltung. Die endgültige Förderrichtlinie soll nach der Sommerpause vorliegen. Im Bürgerausschuss wird es dann dazu eine Präsentation geben, mit ggf. verlässlichen Zahlen. Die verwaltungsseitige Stellungnahme an den SHGT wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Anfrage an den Bürgerausschuss
Betreff: Versorgung durch Rettungsdienste Herr Steffens von der Rettungsdienstgesellschaft gGmbH und Frau Büsing vom Kreis Herzogtum Lauenburg stellen anhand einer Präsentation die Situation des Rettungsdienstes vor. Fragen aus dem Gremium werden entsprechend beantwortet. Die Präsentation finden Sie hier: kurzlinks.de/iqo8.
Investitionskostenzuschuss an das DRK Wentorf für einen Notstromversorger Bürgermeisterin Schöning führt in die Vorlage ein und berichtet über die Hintergründe der Vorlage. Aufgrund von Nachfrage beantwortet die Verwaltung, dass es keine direkten Fördermöglichkeiten für den Ortsverband des DRK gibt. Fragen aus dem Gremium werden teilweise von den anwesenden Mitgliedern des DRK und der Bürgermeisterin beantwortet. Nach kurzer Diskussion wird der Beschluss zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: Dem Antrag des DRK Wentorf auf Bewilligung eines Investitionskostenzuschusses i.H.v. 7.000 Euro zur Anschaffung eines Notstromversorgers wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 0
Machbarkeitsstudien Schulneubauten
Hier: Vorstellung des Zeitplanes bis zur Ergebnispräsentation Bürgermeisterin Schöning führt kurz in die Vorlage ein und übergibt an Frau Banduch und Frau Schöning vom Planungsbüro Luchterhand aus Hamburg. Frau Banduch berichtet über den Sachstand anhand der Präsentation, die bereits der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Seitens des Büros Luchterhand werden die noch offenen Fragestellungen der Bedarfsermittlung skizziert. Bislang haben die Workshopteilnehmenden der Phase 0 ihre Bedarfe benannt. Diese müssen nunmehr plausibilisiert und erneut mit den Schulen rückgekoppelt werden. Eine Plausibilisierung ist unumgänglich, um eine solide Zahlen- und Datengrundlage zu schaffen. Sie empfiehlt zum jetzigen Zeitpunkt mit diesen Datengrundlagen noch nicht in ein sog. VGV-Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros zu gehen. Weitergehend stellt sie Vergleichswerte aus anderen Projekten vor.
Personalmehrbedarf für den FD Kinder, Jugend, Kultur
Hier: Umsetzung des Büchereikonzeptes zum 2.
Nachtrag des Doppelhaushaltes 2025/2026
Herr Kramer ergänzt zur Vorlage, dass im Rahmen der Personalkostenplanung Gespräche mit den Teams der Bücherei und des Prismas geführt wurden. Ziel war es, die derzeit nicht besetzten Stellenanteile zu identifizieren, um diese ggf. zur Refinanzierung zu nutzen. Im Vorgriff auf die Ergebnisse des Beteiligungsprojektes Prisma geht man davon aus, dass dort eine 0,5 Stelle für den Dienstbetrieb ausreichend sein wird. Die finanziellen Auswirkungen der Beschlussalternative b) werden vorgestellt und sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Mit dem Beschlussvorschlag b) wären folgende Teile aus dem Bibliothekskonzept abdeckbar, hier handelt es sich jedoch nur um ein Mindestmaß: Gewährleistung von 28 Öffnungsstunden an 5 Wochentagen (ohne Samstag) zur Erhaltung der Zuschüsse von Bibliotheken SH und die Umsetzung der Kooperationen mit den Schulen. Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten können nur noch in einem wesentlich geringeren Umfang umgesetzt werden, um die Mehrarbeitsstunden nicht aufwachsen zu lassen, dies betrifft dann insbesondere die Abendveranstaltungen.
Gemeindevertreter von Kluge befürwortet das gute Konzept und eine Umsetzung ist sehr wichtig, vor allem in Bezug auf den Lern- und Lesebereich. Die Bibliothek soll erhalten werden und zukunftsfähig sein. Gemeindevertreterin Heitmann verdeutlicht, dass eine Bibliothek gebraucht wird, um auch zukünftig eine gute Bildungsarbeit in der Gemeinde zu ermöglichen. Durch sie kann eine Unterstützung der Schulen gewährleistet werden. Das Konzept sei wertvoll und wird seitens der SPD-Fraktion komplett unterstützt. Es wird vorgeschlagen, die Stellen in einem sogenannten 2-Stufen-Plan mit folgendem Inhalt zu beschließen: 0,9 Stellen im Haushalt 2025/2026 und nach 2 Jahren die Stellensituation zu evaluieren, um ggf. zusätzliche Stellenbedarfe aufzuzeigen. Hier könnten ggf. weitere Stellenanteile z.B. aus dem Jugendtreff nutzbar sein.
Gemeindevertreter Jahn merkt an, dass die Betrachtung auf die Auswirkungen der Investition fehlt, dies sollte vorher erfolgen und wurde bereits bei der Konzeptvorstellung angeregt. Wichtig wäre zu prüfen, in welchem Umfang Entlastungen durch die Investitionen erfolgen können. Gemeindevertreter Engel fragt an, was von dem Konzept umsetzbar wäre, sofern nur die 0,9 Stellenanteile zur Verfügung gestellt werden und welche Auswirkungen dies auf das Konzept hat. Herr Kramer und Bürgermeisterin Schöning führen dazu aus, dass die Ausstattung der Bücherei erfolgen kann, die Öffnungszeiten gewährleistet werden, der Schwerpunkt auf die schulische Arbeit gelegt werden soll und bei den Veranstaltungen aber nur ein kleines Programm angeboten werden kann. Die zu erbringende Leistung muss dann immer im Einzelfall abgewogen werden. Bürgermeisterin Schöning verdeutlicht, dass durch die Investitionen keine Stellenanteile in Höhe von 0,9 freigesetzt werden.
Im Gremium herrscht Einigkeit darüber, dass die Zielrichtung des Konzeptes verfolgt werden sollte: Einen modernen und zukunftsfähigen Ort schaffen, diesen attraktiv gestalten – für alle Altersgruppen. Die Möglichkeit der Weiterentwicklung sollte bestehen. Gemeindevertreterin Thode regt an, die Bibliothek in kleinen Schritten zukunftsfähig zu gestalten, um zu schauen, was finanzier- bzw. machbar ist.
Die Beschlussalternativen werden zur Abstimmung gestellt. Für den Beschlussvorschlag b) wird ein Zusatz zur Evaluation ergänzt.
Beschluss: a) Der Bürgerausschuss erkennt den im Konzept benannten Personalbedarf an und empfiehlt dem Hauptausschuss die Aufnahme von 1,36 Stellenanteilen in den 2. Stellenplannachtrag zum Doppelhaushalt 2025/2026.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 2 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 0
b) Um die Öffnungszeit von 28 Stunden an 5 Wochentagen sowie die Kooperation mit den Schulen als Mindestanforderung realisieren zu können, erkennt der Bürgerausschuss einen Personalmehrbedarf von 0,9 VZÄ an und empfiehlt dem Hauptausschuss die Aufnahme in den 2. Stellenplannachtrag zum Doppelhaushalt 2025/2026. Nach 2 Jahren erfolgt eine Evaluierung des Stellenbedarfes.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
Satzung über die Unterbringung von Personen in Notunterkünften in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg und Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in Notunterkünften in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg
Bürgermeisterin Schöning führt in die Vorlage ein. Fragen werden durch die Verwaltung beantwortet. Die Systematik der Miet- und Unterbringungsvarianten werden dargestellt. Die Unterbringung von Flüchtlingen und Obdachlosen ist auch in angemieteten Wohnungen eine öffentlich-rechtliche Angelegenheit.
Link zum Satzungsentwurf: kurzlinks.de/vgw6
Anmerkungen der Verwaltung: Im Nachgang zur Sitzung ist aufgefallen, dass der Vorlage nicht die Gebührenkalkulation beigefügt war. Für die Beratung in der Gemeindevertretung wird diese als nachgereichte Unterlage der Vorlage beigefügt.
Beschluss: Die Satzung über die Unterbringung von Personen in Notunterkünften in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg und die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren in Notunterkünften in der Gemeinde Wentorf bei Hamburg in der beigefügten Fassung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1